AGB

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Buchung von Ferienwohnungen nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Wohnungsreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.

Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. 
Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

  1. Der Vermietungsvertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschnitt des Vermietungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  2. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  3. Sollte der Gast die Ferienwohnung nicht in Anspruch nehmen oder stornieren, bleibt die vertragliche Verpflichtung bestehen. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene oder stornierte Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Sollte der Vermieter die Wohnung anderweitig vermieten, entstehen lediglich Gebühren in Höhe von 10% des Mietpreises. Tritt ein Mieter vom Vertrag zurück, so ist dies dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für bereits entstandene Aufwendungen und den entgangenen Gewinn sind folgende Entschädigungen an den Vermieter zu zahlen, sollte die Wohnung nicht neu vermietet werden können: Stornierung der Buchung bis zum 60. Tag vor Mietbeginn 25% des vereinbarten Mietpreises, ab 59.-30. Tag 50%, ab 29. Tag bis unmittelbar vor Mietbeginn 90 %. Wir empfehlen Ihnen, eine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung abzuschließen.
  4. Für Schäden, die durch den Gast verursacht werden, ist Ersatz in Höhe der Ersatzbeschaffung bzw. Reparatur zu leisten.
  5. WLAN-Hinweis: Auf die kostenlose Nutzung des WLAN-Anschlusses besteht kein Rechtsanspruch. Bei Ausfall oder Störungen des Anschlusses sind jegliche Mietpreisminderungs- oder Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Aus Urheberrechtsgründen verpflichtet sich der Mieter mit der erstmaligen Verbindung mit dem Anschluss, diesen ausschließlich unter Einhaltung der Gesetze zu nutzen, auf Verlangen des Vermieters sofort die IP- und die MAC-Adresse seiner mit dem Anschluss verbunden gewesenen Computer und seine sämtlichen Internet-Aktivitäten über diesen Anschluss vollständig mitzuteilen und den Vermieter im Falle von Gesetzesverletzungen von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

Neben den hier aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB.

Weitere Informationen

Am Anreisetag steht Ihnen die Wohnung voraussichtlich ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Wir teilen Ihnen wenige Tage vor Ihrer Anreise mit, um wieviel Uhr unsere Reinigungsagentur die Reinigung der Wohnung plant. Gern können Sie dann nach Möglichkeit auch schon vor 16:00 Uhr die Wohnung beziehen. An starken Anreisetagen bitten wir allerdings um Verständnis, dass die Wohnung eventuell erst um 18:00 Uhr bezogen werden kann. 

Wir bitten Sie, die Wohnung am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen.

Eine Anzahlung von 25% des Gesamtmietpreises wird mit Vertragsabschluss fällig. Die Restzahlung erfolgt je nach Buchungszeitpunkt ca. 3-4 Wochen vor Urlaubsantritt.

Als Vermieter sind wir verpflichtet, den Gästebeitrag zu erheben und an die Stadt Borkum abzuführen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter www.borkum.de/allgemein/service/gaestebeitrag.
Bei Ankunft erhalten Sie die Kurkarte von uns ausgehändigt. Damit sind Sie für Ihren Aufenthalt auf Borkum berechtigt u. a. Leistungen der Kurverwaltung in Anspruch zu nehmen.
Für die Ausstellung der Gästekarte werden wir uns etwa zwei Wochen vor Anreise wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. In der Regel erhalten Sie die digitale Gästekarte im Vorfeld per E-Mail.