Corona Hygienekonzept

(Stand: 9.5.2021)

Wir freuen uns, Sie als Gast in einer unserer Ferienwohnungen begrüßen zu dürfen.

Trotz der besonderen Situation aufgrund der Corona-Pandemie möchten wir Ihnen, unter Rücksicht der geltenden Hygienemaßnahmen, Ihre Urlaubstage so angenehm wie möglich gestalten.

Die Gesundheit unserer Gäste liegt uns sehr am Herzen. Deshalb ist es wichtig, auf Basis geltender Rechtsverordnungen Schutz- und Hygienestandards zu etablieren, umzusetzen und alle Beteiligten darüber zu informieren. 

Bitte beachten Sie die folgenden Maßnahmen: 

  • Wir orientieren uns an der Rechtsverordnung des Bundeslandes Niedersachsen und den aktuell geltende Auflagen für die touristische Beherbergung von Gästen. 
  • Zur Zeit dürfen wir nur Gäste beherbergen, die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in Niedersachen haben. 
  • Es gilt eine eintägige Wiederbelegungssperre, um die Ab- und Anreisen zu entzerren.
  • Unsere Gäste müssen bei Anreise einen negativen Antigen-/PCR-Test (nicht älter als 24 Stunden), einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz oder über die Genesung einer Corona-Infektion per E-Mail unaufgefordertvorlegen.
  • Während des Aufenthalts müssen unsere Gäste 2x pro Woche einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorlegen.
  • Bitte berücksichtigen Sie folgende Hygienetipps im direkten Kontakt mit anderen Menschen:https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/sich-und-andere-schuetzen.html.Besonders wichtig ist die sogenannte AHA-Regel: Abstand halten (min. 1,5 Meter), Hygiene beachten (regelmäßig und gründliches Waschen der Hände mit Seife für mindestens 20 Sekunden sowie Hust- und Niesetikette), Alltag mit Maske (Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum tragen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, teilweise sind OP-Masken oder FFP2-Masken vorgeschrieben). Außerdem sollte in Innenräumen, in denen sich vermehrt Menschen aufhalten, regelmäßig gelüftet werden (AHA+L-Regel).
  • Wir berücksichtigen die Hinweise des RKI zur Desinfektion von Flächen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Reinigung_Desinfektion.html): Eine routinemäßige Flächendesinfektion in häuslichen und öffentlichen Bereichen, auch der häufigen Kontaktflächen, wird auch in der jetzigen COVID-Pandemie nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung das Verfahren der Wahl. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die konsequente Umsetzung der Händehygiene die wirksamste Maßnahme gegen die Übertragung von Krankheitserregern auf oder durch Oberflächen darstellt.
  • Bitte nutzen Sie die Corona-Warn-App oder alternative Angebote, um die Arbeit der Gesundheitsämter beim (digitalen) Nachverfolgen der Kontakte zu unterstützen (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/WarnApp/Warn_App.html).
  • Wir bieten eine kontaktlose Anreise mit Hilfe eines Schlüsseltresors und Vorauszahlung per Überweisung an.
  • Wir stellen Desinfektionsutensilien in den Ferienwohnungen zur Verfügung.
  • Zur Kontaktnachverfolgung erfassen wir die Kontaktdaten unserer Gäste. Dabei halten wir datenschutzrechtliche Grundlagen (Datenerfassung und -löschung) ein.
  • Durch Aushänge und/oder Informationen in der Gästemappe werden die spezifischen Hygiene- und Verhaltensregeln im Ferienobjekt noch einmal erläutert. 
  • Beim Verstoß gegen die Hygiene- und Verhaltensregeln müssen wir Sie darauf hinweisen, dass dies zum Schutz der Mitmenschen zwingend erforderlich ist. Bei einer wiederholten Missachtung ist eine außerordentliche Kündigungohne Kostenerstattung möglich.
  • Fieber, neu aufgetretener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust und Atemnot können Anzeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus sein. Die betroffene Person sollte sich umgehend zunächst telefonisch zur Abklärung an einen behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt (www.rki.de/mein-gesundheitsamt) vor Ort wenden. Alternativ kann der Patientenservice unter 116117 rund um die Uhr erreicht werden. Sollte die Erkrankung mit dem Coronavirus bestätigt werden, gelten die RKI-Hinweise bei bestätigter Erkrankung (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Flyer_Patienten.html). Über die Anordnung einer Quarantäne entscheidet das zuständige Gesundheitsamt, das dann auch über das weitere Vorgehen informiert.
  • Nach der Abreise der Gäste wird die Unterkunft sorgfältig gereinigt und desinfiziert.

Trotz der besonderen Umstände wünschen wir unseren Gästen einen angenehmen Aufenthalt in unseren Ferienwohnungen!